Sehr geehrte Bewerberinnen und Bewerber,
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich die ursprünglich genannten Fristen aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungen etwas nach hinten verschieben werden. Wir werden Sie sobald wie möglich über das Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Bewerbungen informieren. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Regelung zur Vergabe
Ablauf des Vergabeverfahrens im Seniorendorf, nördlicher Teil
Das formelle Vergabe- und Bewerbungsverfahren startet in der 01. Septemberwoche. Alle Bewerbungs- und Vergabeunterlagen finden Sie ab dem 03. September im Downloadmenu auf der rechten Seite.
Zeitplan:
Beginn der Bewerbungsfrist: | 03.09.2018 |
Ende der Bewerbungsfrist | 31.10.2018 |
Auswertung der Bewerbungen | bis Mitte Dezember |
Vergabeveranstaltung | Mitte bis Ende Januar 2019 |
Versand der Optionsschreiben | Ende Januar 2019 |
Maßgeblich sind die Vergabekriterien und die Punktebewertung zum Fragenkatalog, die der Haupt- und Finanzausschuss der Kolpingstadt Kerpen in seiner Sitzung am 02.11.2016 festgelegt hat. Bewerbungen von Kerpener BürgerInnen werden vorrangig berücksichtigt.
Des Weiteren soll in diesem Grundstücksvergabeverfahren vorrangig BürgerInnen – ab Vollendung des 55. Lebensjahres – preiswertes Bauland zur Realisierung kleiner barrierefreier Bungalows in Form von freistehenden Einfamilienhäusern angeboten werden.
Pro Familienhaushalt ist eine Bewerbung auf bis zu drei Grundstücke möglich. Die Rangfolge (1 bis 3) ist dabei von den BewerberInnen selbst festzulegen.
Bei mehreren gleichwertigen Bewerbungen auf ein Grundstück wird die Vergabe im Losverfahren durchgeführt.
Nach Abschluss der Auswertung werden die BewerberInnen zu einem Vergabetermin eingeladen.
Wenn Sie sich bewerben möchten, drucken Sie bitte den nebenstehenden Bewerbungsbogen aus und senden ihn ausgefüllt bis zum 31.10.2018 an uns zurück.
Die Rücksendung ist möglich…
per Post an folgende Anschrift: |
DSK GmbH & Co KG |
per Mail an folgende Mail-Adresse: |
yasemin.shaffi@dsk-gmbh.de |
Reservierungen
Nach den Vergabeterminen erhalten die ausgewählten BewerberInnen eine schriftliche Kaufoption für fünf Monate. Binnen dieser Frist muss eine verbindliche Finanzierungsbestätigung einer Bank bei der DSK eingereicht werden. Des Weiteren müssen zum Zeitpunkt des Beurkundungstermins des Grundstückskaufvertrages die genehmigten Bauantragsunterlagen vorliegen und die Gestaltungsvorgaben in Ihren Unterlagen positiv durch die Stadt Kerpen geprüft worden sein.
Die Kaufvertragsunterzeichnung erfolgt zwischen den Bauherren und der DSK GmbH & Co KG als Treuhänderin der Kolpingstadt Kerpen.
Die Option verfällt, wenn innerhalb dieser Frist nicht erworben wurde oder die erforderlichen Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt wurden.
Rückgabe von Reservierungen
Wird eine Reservierung eines Grundstückes frühzeitig zurückgegeben bzw. verfällt die Reservierung nach Ablauf der Frist, können diese Grundstücke von anderen Interessenten angefragt werden.